Beitragsordnung Zwergenbande Hückeswagen e.V

Die Zwergenbande Hückeswagen e.V erhebt eine solidarischen und somit freiwilligen Vereinsbeitrag.

Als Richtwert wurden 30 Euro monatlich pro Familie ermittelt.

Die Festlegung der Vereinsbeiträge erfolgt auf Basis einer Selbsteinschätzung durch die Mitglieder aus freier Verantwortung gegenüber der Kindertagesstätte und den Zielen der Gemeinschaft und durch die Einsicht in das finanziell Notwendige.

Die Selbsteinschätzung wird im Vertragsgespräch besprochen. Basierend auf diesem Gespräch wird die Beitragsleistung gemeinsam festgelegt und vereinbart. Grundsätzlich können alle Beitragsvereinbarungen in regelmäßigen Abständen in einem Gespräch erörtert werden.

In keinem Fall ist der Besuch der Kindertagestätte Zwergenbande abhängig von der Fähigkeit der Mitglieder zur Leistung eines bestimmten Beitrages.

Die in den Beitragsgesprächen festgelegten Beiträge werden vom Verein monatlich abgebucht. Die dazu notwendige Einzugsermächtigung wird während der Vertragsgespräche erteilt.

Des Weiteren gibt es einen pro Kind zu entrichtenden Beitrag an die Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten (IVW).  

Der Beitragsanteil, der der Höhe des Beitrags an die IVW entspricht, verändert sich zeitgleich und identisch mit einer Änderung des Beitrags an die IVW, so dass der von den Eltern pro Kind zu entrichtende Betrag immer identisch mit dem Betrag ist, den der Verein für das Kind an die IVW abzuführen hat. Eine Änderung dieses Betrages bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Eine Information über eine Änderung dieses Beitragsanteils per Aushang ist ausreichend. 

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